Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der JCH Verleih GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der JCH Verleih GbR (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Event-Equipment und sonstigen Gegenständen.
2. Mietgegenstand
(1) Der Vermieter vermietet die im Mietvertrag aufgeführten Gegenstände.
(2) Der Mieter bestätigt mit der Übernahme den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand der Mietgegenstände, sofern keine Mängel schriftlich festgehalten wurden.
3. Mietdauer
(1) Die Mietdauer beginnt und endet zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten.
(2) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Tagesmiete zu berechnen.
4. Mietpreis und Kaution
(1) Es gilt der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis.
(2) Die Zahlung erfolgt entweder bei Abholung oder per Überweisung bis zum vereinbarten Termin.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
(4) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände zurückerstattet, sofern keine Schäden festgestellt werden.
5. Nutzung der Mietgegenstände
(1) Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken genutzt werden.
(2) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
(3) Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgemäßen und sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen.
(4) Sofern Anhänger überlassen werden, dürfen diese ausschließlich von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden.
6. Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen.
(2) Der Mieter hat alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvorschriften bei Veranstaltungen, einzuhalten.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, auftretende Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.
7. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Diebstahl der Mietgegenstände während der vereinbarten Mietdauer.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust ist der Mieter zum Ersatz der Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungswertes verpflichtet.
(3) Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte während der Nutzungszeit verursacht werden.
(4) Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Veranstaltungsausfälle, wird keine Haftung übernommen.
9. Rückgabe der Mietgegenstände
(1) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
(2) Die Mietgegenstände sind in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(3) Bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung werden Reinigungskosten bzw. Reparaturkosten gesondert berechnet.
10. Stornierung
(1) Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
(2) Es gelten folgende Stornobedingungen:
* bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
* 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
* 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der JCH Verleih GbR in Waldkirch.
12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 28.04.2026